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Bekanntmachung der TenneT TSO GmbH für die Landkabeltrasse der Offshore-Projekte BalWin3 & LanWin4

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 Banner mit der Überschrift Bekanntmachung 

Als zuständiger Übertragungsnetzbetreiber in der Region plant die TenneT Offshore GmbH den Bau neuer Offshore-Netzanschlusssysteme. Diese führen von der Ausschließlichen Wirtschaftszone der Nordsee durch das Küstenmeer und über den Anlandungspunkt in Dornumergrode als Landkabel nach Wilhelmshaven.
Im Rahmen der Offshore-Netzanbindungen BalWin3 & LanWin4 ist es geplant in dem Zeitraum vom
10. Juni 2024 bis voraussichtlich 30. September 2024 Kampfmittelsondierungen durchzuführen.
 

Kampfmittelsondierung
Unsere durchgeführte Luftbild- und Archivauswertung hat ergeben, dass sich auf den auf der folgenden Seite angegebenen Flurstücken Kampfmittelverdachtsflächen befinden. Es ist beabsichtigt Verdachtsflächen uneingeschränkt freizumessen. Diese Maßnahmen sind Teil der Bauvorbereitung der oben genannten Netzanbindungsprojekte.


Bei Kampfmittelverdacht erfolgt vor der Durchführung der Untersuchung eine Freimessung durch einen Feuerwerker nach § 20 SprengG. Die Kampfmittelverdachtsflächen werden oberflächlich mittels einem Differenzmagnetometer sondiert. In einzelnen Bereichen, in denen Störkörper identifiziert werden oder Bombentrichter oder Blindgängerverdachtspunke lokalisiert sind, ist es notwendig Tiefensondierungen mittels Bohrlochdetektion durchzuführen. Bei Bedarf wird ein Mini-Bagger eingesetzte welcher auf eine maximale Tonnage von 8 Tonnen limitiert ist.
 

Ort
Der zu untersuchende Baugrund der Untersuchungskampagne erstreckt sich über folgende Gemeinden: Gemeinde Dornum, Stadt Esens, Samtgemeinde Esens, Gemeinde Holtgast, Gemeinde Stedesdorf, Gemeinde Wangerland, Stadt Wilhelmshaven und Stadt Wittmund. Auf den folgenden Seiten finden Sie die betroffenen Flurstücke der Gemeinden.
 

Ausführendes Unternehmen
Für die Aufgaben haben wir die Firma SCHOLLENBERGER Kampfmittelbergung GmbH beauftragt. Diese wird sich rechtzeitig vor den anstehenden Arbeiten bei den Betroffenen ankündigen. Bei der Ausführung der Arbeiten sowie der Betroffenenkommunikation wird die Firma Schollenberger durch die Firma SCHWITTERS & TIETJEN GmbH unterstützt. Art und Umfang der Untersuchungen. Bei der Kampfmitteluntersuchung werden von der Bohrfirma vorrangig zwei Tätigkeiten unternommen Sondierung und Räumung.


Sondierung:
- Sondierung der gesamten kampfmittelverdächtigen Flächen
mittels einem geeigneten Differenzmagnetometer gemäß der
Verdachtsflächen aus der Luftbildauswertung.


Räumung:


- Fachgerechte Bergung und Entsorgung der gefundenen Kampfmittel im Rahmen der geltenden Vorschriften bis zu einer Mindesttiefe von 2 Metern (Bergungen über diese Tiefe hinaus sind nicht mit einzukalkulieren)
- Bedarfsweise Analyse, Dokumentation und Probenahme von Fundstücken

 

Nutzung von Grundstücken und Entschädigung bei möglichen Flurschäden

Für die Arbeiten müssen private Grundstücke sowie landwirtschaftliche Wege betreten und befahren sowie vorübergehende Arbeits- und Abstellflächen eingerichtet werden. Bei Kampfmittelverdacht
erfolgt vor der Durchführung der Untersuchung eine Freimessung durch einen Feuerwerker nach § 20 SprengG. Sollten trotz aller Vorsicht dennoch Flurschäden entstehen, werden diese entschädigt.

 

Gesetzliche Grundlage
Die Berechtigung zur Durchführung von Voruntersuchungen ergibt sich aus § 44 Absatz 1 Satz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Eigentümer, Pächter und sonstige Nutzungsberechtigte werden hiermit mit einer ortsüblichen Bekanntmachung gemäß § 44 Abs. 2 EnWG über die Voruntersuchungen informiert.


Ansprechpartner
Aleksandar Davidovic, Teilprojektleiter Kabelinstallation
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