Fundtiere
Das Veterinäramt des Landkreises Aurich kümmert sich um ausgesetzte Tiere
- das Fundbüro der Gemeinde Dornum hat verloren gegangene Vierbeiner unterzubringen, bei denen ein Eigentümer vorhanden ist, der sie wiederhaben möchte.
Während sich die Gemeinde Dornum in Ihrem Gebiet um die Aufnahme und Versorgung von Fundtieren kümmert, ist es die Aufgabe des Veterinäramtes des Landkreises, ausgesetzte Tiere in seine Obhut zu nehmen und dafür zu sorgen, dass sie so schnell wie möglich ein neues Zuhause finden.
Dies kann und darf das Veterinäramt aber nur dann, wenn davon auszugehen ist, dass ein aufgegriffenes Tier von seinem Besitzer ausgesetzt worden ist und es sich nicht etwa um ein Fundtier oder gar herrenloses Tier handelt.
Um einen Überblick zu erlangen und um im konkreten Fall den richtigen Ansprechpartner zu finden, für Sie hier eine kurze Erläuterung: |
Fundtiere sind entlaufene, verirrte bzw. verloren gegangene Tiere oder Tiere, die vielleicht nur auf „Entdeckungstour“ gegangen und deren Besitzer zunächst meist unbekannt sind. Auf Grund der bestehenden Gesetzgebung unterliegen sie dem Fundrecht, so dass die Städte bzw. Gemeinden für ihre Unterbringung und Versorgung zuständig sind, um dem Eigentümer Gelegenheit zu geben, sie wieder in seinen Besitz nehmen zu können.
Aufgabe der Gemeinde ist insoweit nicht der allgemeine Tierschutz. Diese Zuständigkeit obliegt den Landkreisen im Rahmen ihrer Wahrnehmung der Aufgaben des Tierschutzgesetzes. Die Gemeinde sorgt für die vorübergehende Aufbewahrung eines Tieres für einen weiterhin an seinem Vierbeiner interessierten Eigentümer.
Für den Finder besteht die Verpflichtung, der Gemeinde den Fund unverzüglich anzuzeigen und das Tier bis zur Übernahme durch die Gemeinde ordnungsgemäß bei sich unterzubringen.
Herrenlose Tiere sind Tiere, an denen kein Eigentum besteht, bzw. seit Geburt bestand. Hierzu zählen zum Beispiel ausgesetzte bzw. frei lebende oder verwilderte Haustiere aber auch Wildtiere. Frei lebende Katzen und Tauben gelten ebenfalls als herrenlos. Bei dieser Tiergruppe besteht für die Gemeinde noch für das Veterinäramt des Landkreises eine Verpflichtung, diese Tiere aufzunehmen bzw. tierärztlich versorgen zu lassen.
Übrigens: Das Aussetzen von Tieren kann mit Bußgeldern geahndet werden!
Die Kommunen raten den Tierbesitzern zur Registrierung (Chip / Tätowierung) ihrer Katze bzw. Hundes, um Ihren Liebling bei einem Verlust so schnell wie möglich zurückzubekommen und ihm damit unnötigen Stress zu ersparen. Zudem können sie Kosten für den Transport des Tieres ins Tierheim vermeiden, da die Eigentümer bei einem Tier mit Chip sofort über den Verbleib des Tieres -bereits bei der Abgabe im Fundbüro (das Fundbüro Dornum hat ein Lesegerät, mit dem der Chip ausgelesen werden kann)- informiert werden können. Der Besitzer kann dann seinen Vierbeiner dort schnell wieder in Empfang nehmen.
Zusammenfassende Übersicht:
Kategorie |
Zuständigkeit |
Fundtiere |
Städte und Gemeinden |
Ausgesetzte oder vernachlässigte Tiere (auch Tiere von Verstorbenen oder Personen, die sich nicht mehr um ihre Tiere kümmern können) |
Veterinäramt des Landkreises |
herrenlose Tiere |
keine gesetzlichen Zuständigkeiten |
Einen Ansprechpartner im Veterinäramt Aurich erreichen Sie im Falle ausgesetzter Tiere unter der Rufnummer 04941/16-630.
Ihre Ansprechpartner für FUNDTIERE! bei der Gemeinde Dornum sind die Mitarbeiter unter folgender Rufnummer zu erreichen:
04933 / 9189 - 17.
Außerhalb der Öffnungszeiten des Bürgerbüros liegt die Zuständigkeit für FUNDTIERE beim Polizeirevier Norden (Tel.-Nr.: 04931/921-0).
Die Gemeinde Dornum unterstützt das Tierheim Hage
Weitere Infos finden Sie auf der Homepage vom Tierheim Hage.