Landkreis Aurich
Gewerbestraße 61
26624 Südbrookmerland
Häusliches Abwasser (= Kleinkläranlagen)
Kleinkläranlagen kommen zum Einsatz in Bereichen, in denen ein Anschluß an eine zentrale Kläranlage nicht erfolgt. Die Bereiche werden von der Gemeinde durch Satzung festgelegt.
Eingebaut werden dürfen nur Anlagen, die aufgrund ihrer Bauart die erforderliche Reinigungsleistung erbringen. Für die Ableitung des gereinigten Abwassers ist eine Einleitungserlaubnis erforderlich, die auf Antrag erteilt wird.
Für nähere Informationen stehen die Mitarbeiter der unteren Wasserbehörde und die Fachfirmen gerne zur Verfügung.