Abfallentsorgung - Bestellung von Müllgroßbehältern
Allgemeine Informationen
Wohnobjekte ab fünf Wohneinheiten und Gewerbebetriebe haben die Möglichkeit, 660 oder 1.100 Liter Müllgroßbehälter in Anspruch zu nehmen. Diese sind durch den Objekteigentümer / die Objekteigentümerin oder der damit beauftragten Einrichtung beim Abfallwirtschaftsbetrieb Landkreis Aurich zu bestellen.
Großbehälter für Papier und Leichtstoffverpackungen werden kostenlos leihweise zur Verfügung gestellt - die Leerungen erfolgen ebenfalls kostenlos. Für Bioabfall- und Restabfall-Großbehälter fällt eine monatliche Miete an; die Leerungen sind gebührenpflichtig (s.u.). Der Leerungsrhythmus der Großbehälter kann im Antragsformular festgelegt werden.
Hinweis: Bei Gewerbebetrieben wird die jährliche Grundgebühr an das vorgehaltene Restabfallvolumen angepasst, die in der Abfallgebührensatzung des Landkreises Aurich festgelegt ist (s.u.). Gewerbetreibende haben nicht in jedem Fall Anspruch auf Großbehälter. Wir beraten Sie gern.