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Abfallentsorgung - Eigenkompostierung

Allgemeine Informationen

Was gehört zu den kompostierbaren Abfällen (Bioabfällen)? Zu den Bioabfällen gehören Baum- und Strauchschnitt, Rasenschnitt, Laub, Gemüse- und Obstreste, Küchen- und Gartenabfälle einschließlich Speisereste. Wer kann die Befreiung vom Benutzungszwang der Bioabfallabfuhr anzeigen? Die Anzeige, dass alle auf dem Grundstück anfallenden Bioabfälle in eigenen Anlagen verwertet werden, kann nur der jeweilige Grundstückseigentümer abgeben. Den Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern stehen Erbbauberechtigte, Wohnungseigentümer, Wohnungserb-bauberechtigte, Nießbraucher und sonstige zur Nutzung des Grundstücks dinglich Berechtigte gleich. Mieter und Pächter müssen sich somit mit dem Eigentümer in Verbindung setzen. Welche Angaben werden im Formular benötigt? Es müssen die Straße und Hausnummer des Grundstückes eingetragen werden, für das die Befreiung vom Benutzungszwang für die Bioabfallabfuhr gelten soll. Die Anzahl der Bewohner bezieht sich auf alle gemeldeten Bewohner des zu betrachtenden Grundstücks. Die Größe des Grundstücks bezieht sich ebenfalls auf das zu betrachtende Grundstück. Bei Neubauten oder falls Sie bisher einen anderen Entsorgungsweg für Ihre Bioabfälle (Sonderregelung bei abseits gelegenen Grundstücken) genutzt haben, kreuzen Sie bitte das dafür vorgesehene Kästchen an. Wichtig! Nur ein vollständig ausgefüllter und von dem Grundstückseigentümer unterschriebener Antrag kann bearbeitet werden. Sollten Sie Schwierigkeiten oder Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die zuständigen Mitarbeiter des Abfallwirtschaftsbetriebs des Landkreises Aurich.

 

Denken Sie bitte daran, dass Sie bei einer Abmeldung der Biotonne keine Bioabfälle, auch keine gekochten Essensreste, Fleisch- und Wurstreste, Knochen, Zitrusfrucht- und Bananenschalen, Wildkräuter aus dem Garten pp. mehr an den Landkreis – auch nicht über grüne Bioabfall-Zusatzsäcke – abgeben können. Auch der anfallende Baum-, Strauch- und Heckenschnitt muss dann auf dem eigenen Grundstück verwertet werden.

 

 

Notwendige Unterlagen

Gebühren

Ansprechpartner

Formulare

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Kontakt

Gemeinde Dornum

Schatthauser Straße 9

26553 Dornum

Tel: 04933/9189-0

Fax: 04933/9189-89

Öffnungszeiten

Montags bis Freitags

08:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Donnerstags

14:00 Uhr bis 15:30 Uhr

und nach telefonischer Vereinbarung

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Die Partnergemeinde Dornums ist Triebel aus dem Vogtland. Sie wurde am 08.06.1991 per Urkunde geschlossen. Der Ort hat rund 1.200 Einwohner.

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