Versammlungs- und Demonstrationsrecht
Allgemeine Informationen
Wer die Absicht hat, eine öffentliche Versammlung unter freiem Himmel oder eine Demonstration zu veranstalten, hat dies spätestens 48 Stunden vor der Bekanntgabe anzumelden.
Bei der Anmeldung ist der Gegenstand der Versammlung oder der Demonstration anzugeben, ebenso ist die für die Leitung verantwortliche Person zu benennen.
Rechtsgrundlage § 5 NVersG