Osterfeuer
Allgemeine Informationen
Brauchtumsfeuer/Osterfeuer
Das Feuer darf ab 16.00 und abgebrannt werden. Das Osterfeuer muss bis Mitternacht erloschen sein. Ein mehrere Tage dahin schwelendes Feuer ist mit dem Brauchtum nicht vereinbar.
Das Ordnungsamt weist daraufhin, dass ein Brauchtumsfeuer anzumelden ist.
Die Anmeldung kann über das Online-Formular vorgenommen werden.
Ein Formular zum Ausdrucken und das Merkblatt finden Sie unten.
Eine Anmeldung ist erforderlich. Es darf nur Baum- und Strauchschnitt verbrannt werden, nicht jedoch Sperrmüll, behandeltes Holz, Reifen, Altöl oder sonstige Abfälle.