Grundsteuer
Allgemeine Informationen
Die Grundsteuer ist eine Realsteuer (auch Objektsteuer genannt). Sie wird von der Gemeinde erhoben, auf deren Gemeindegebiet der Grundbesitz liegt.
Grundbesitz sind:
a) land- und forstwirtschaftliches Vermögen (Grundsteuer A),
b) Grundvermögen und Betriebsvermögen (Grundsteuer B).
Dem Finanzamt obliegt die Bewertung der einzelnen Objekte.
Der Einheitswert bildet die Grundlage für den Steuermessbetrag. Die Gemeinde beschließt mit der Haushaltssatzung den Hebesatz und erlässt den Grundsteuerbescheid.
Aktueller Hebesatz:
Grundsteuer A 400 v.H.
Grundsteuer B 400 v.H.
Rechtsgrundlage: Grundsteuergesetz