Gaststättengesetz
Allgemeine Informationen
Am 01.01.2012 ist das neue Niedersächsische Gaststättengesetz (NGastG) in Kraft getreten. Die bisher geltende Erlaubnispflicht wird durch eine Anzeigepflicht ersetzt und das kosten- und zeitintensive Konzessionsverfahren entfällt.
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Siehe auch unter: Gewerbeangelegenheiten