Anliegerbeiträge
Allgemeine Informationen
Der Begriff „Anliegerbeiträge“ ist kein Rechtsbegriff, sondern entstammt dem allgemeinen Sprachgebrauch. Er bezeichnet die Beiträge, die von den Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern (Anliegern) dafür erhoben werden, dass ihnen aus der möglichen Nutzung öffentlicher Einrichtungen und Anlagen nicht nur vorübergehende Vorteile erwachsen. Im einzelnen gehören dazu:
- die Anschlussbeiträge,
- die Erschließungsbeiträge und
- die Straßen(aus)baubeiträge.