Abfallentsorgung - Behältergemeinschaft
Allgemeine Informationen
Für Wohngebäude mit mehreren Wohnungen im Sinne, sowie für benachbarte Anschlusspflichtige innerhalb derselben Gemeinde (Mietshäuser, Wohnungseigentümergemeinschaften, Reihenhaussiedlungen pp.) können ein oder mehrere gemeinsam genutzte Behälter auf besonderen schriftlichen Antrag hin widerruflich zugelassen werden („Behältergemeinschaften“). Voraussetzung dafür ist der Nachweis, dass unter allen Beteiligten Einigkeit darüber besteht, und die Benennung eines Bevollmächtigten, der für die Erfüllung der Pflichten verantwortlich ist und an den auch die Gebührenbescheide gerichtet werden. Die Behältergemeinschaft kann frühestens zum Ende eines Kalenderjahres wieder aufgehoben werden.