Straßenbeleuchtung (zusätzliche Beleuchtungszeiten)
Allgemeine Informationen
Die Straßenbeleuchtung kann auf Antrag länger als 23:00 Uhr
geschaltet werden.
Pro angefangene Beleuchtungsstunde ist ein Betrag von
20 € vorab an die Gemeinde zu entrichten.
Antrag auf Verlängerung der Beleuchtungszeiten: Hier